Stiftung Gut Hübenthal
Ein Wort vorweg
Das Stiftungswesen mit seiner langen Tradition in Deutschland hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Wir haben uns vom Prüfungsverband deutscher Konsum- und Dienstleistungsgenossenschaften e.V. (PdK) in Berlin beraten lassen, der auch unsere Parimal Gut Hübenthal Genossenschaft berät und prüft. Die Motive von Stiftern können vielfältig sein, doch der wichtigste Grund, eine Stiftung ins Leben zu rufen, besteht darin, Vermögen oder Besitz für sinnvolle Zwecke weiterzugeben. Das bedeutet, ein Lebenswerk zu erhalten und auf lange Sicht zum Wachsen und Erblühen beizutragen.
Hier eben im Parimal …
Ein prägendes Merkmal ist die Dauerhaftigkeit – für viele Menschen ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Möglichkeiten, ihr Vermögen zu verwenden. Stiftungen dienen grundsätzlich dem vom Stifter festgelegten Zweck. Sie ermöglichen so ein Wirken über die eigene Lebenszeit hinaus.
Wir haben für uns eine Satzung entworfen, die gemeinnützig ist. Wir haben die Gründungsversammlung am 14.05.2015 gehalten mit den Gründungsmitgliedern, wie auf dem Protokoll zu sehen.
Wir sind sehr sehr stolz!
Der Stiftungszweck bestimmt die Aufgaben der Stiftung und ist das zentrale Element der Stiftung. Das Stiftungsvermögen ist die Substanz, mit der die Stiftung ihre Aufgaben erfüllt. Es kann durch Zustifter sowie Dritte jederzeit erhöht werden und zum Beispiel aus Bar– und Wertpapiervermögen oder Grundbesitz bestehen.
Als Stiftungsgeschäft bezeichnet man die Errichtung der Stiftung. Dabei legen die Gründer die Stiftungszwecke fest und bekunden, welches Vermögen sie zur Umsetzung dieser Zwecke zur Verfügung stellen.
Verwendung der Erträge: Die Erträge der Stiftung, wie Zinsen, Erbpacht usw. werden grundsätzlich zeitnah und gemeinnützig verwendet.
Wir sind zur Zeit eine „Treuhandstiftung“, das heißt rechtlich unselbständig, uns liegt ein Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder (Parimal Gut Hübenthal e.G.) zugrunde. Der Vertrag bezieht die Stiftungssatzung mit ein. Der Treuhänder vertritt die Stiftung im Rechts– und Geschäftsverkehr.
Die Zustiftung ist eine Zuwendung in den Vermögensstock, dieser Betrag erhöht das Vermögen und hilft dabei, den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Stiftungen genießen grundsätzlich erhebliche Steuervergünstigungen.
Wir sind nun seit dem 19.06.2015 durch das Finanzamt Witzenhausen als eine Körperschaft anerkannt, welche die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenverordnung (AO) erfüllt, das heißt, wir sind autorisiert, Spendenbelege nach § 60a Abs. 1 AO auszustellen.
Zur Historie
Hübenthal ist eine wachsende Dorf– und Lebensgemeinschaft. Seit 1984 besteht ein Seminar- und Gästebetrieb. All dies wird getragen von einer gemeinschaftsorientierten Lebensform, die spirituelle und ökologische Schwerpunkte hat.
Wir gründeten diese Stiftung, um in weiterer Zukunft mehr und mehr wachsen zu können. Unsere Vision ist, mit der Stiftung Grund und Boden zu erwerben, um mehr Wohnraum zu schaffen.
Wir möchten das Gemeinschaftseigentum vergrößern, um Abhängigkeiten von Privatbesitzern zu verringern. All dies soll im Einklang mit den vorhandenen örtlichen Gegebenheiten geschehen. Es kommen vermehrt Freunde aus vielen Orten, die ihr Vermögen anlegen oder weitergeben möchten, um ein zukunftsträchtiges Projekt, eine seit langem bestehende spirituelle Lebensgemeinschaft zu unterstützen.
Die Stiftung Gut Hübenthal schließt sich den Werten der Gemeinschaft an, die diese in der Präambel der bereits 2007 gegründeten Genossenschaft hat.
Zur Zeit haben einige Anwohner ihre Wohnung testamentarisch bereits unserer Stiftung überschrieben. Dies ist ein Quantensprung für uns in Richtung Gemeinschaftseigentum.